In einigen Fällen ist die Anwendung von Hypnose nicht ratsam oder nur eingeschränkt möglich.
Grundsätzlich sollte keine schwerwiegenden psychischen Störungen (s.u.) vorliegen. Bei Vorliegen von schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen, insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems (s.u.), sollte eine Abklärung mit dem behandelnden Arzt und dem behandelnden Hypnotiseur (in diesem Fall mir) erfolgen.
In folgenden Fällen, bitte ich um kurze Rückfrage:
Behandlungsbedürftige (schwerwiegende) psychische Krankheit (Beispiele):
Schwerwiegende körperliche Erkrankungen (Beispiele):
- Herzkrankheiten
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- Kreislaufstörungen (Thrombose, Schlaganfall, Herzinfarkt…)
Bei Frauen in der Schwangerschaft sollten schwerwiegende Themen psychotherapeutisch und / oder hypnotisch nur vorsichtig bearbeitet werden, da sich hierdurch unangenehme Gefühle unbewusst auf das Kind übertragen können.
Falls Sie Fragen haben oder sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie mich, wir finden häufig eine Lösung!